Kampfrichter Kurse

Kampfrichter:innen leiten Kämpfe und beurteilen diese gemäss den aktuellem Regelwerk. Dank dem Einsatz der Unparteiischen wird ein sportlicher und fairer Ablauf der Einzel- und Mannschaftsbegegnungen ermöglicht.

Ohne Kampfrichter:in wäre kein Turnier möglich. Sie schaffen die Grundlage für Wettkämpfe.

Es ist die Aufgabe der Kampfrichter:innen, die Aktionen in einem Duell objektiv und unparteiisch zu bewerten. Den Richter:innen obliegt die Verantwortung, den / die Sieger:in einer Wettkampfbegegnung zu bestimmen, ausserdem wird beachtet, dass Ehre und Tradition von den Judo- und Ju-Jitsuka eingehalten werden. Kampfrichter:innen sind Vorbilder im Sinne der Budo-Werte auf und neben der Matte.

Für die Ausbildung bietet der SJV entsprechende Möglichkeiten an.

 

Anforderungen an die Kampfrichter:innen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ab 1. Kyu
  • Wettkampferfahrungen

Kampfrichter:in zu sein erfordert eine starke Persönlichkeit – Selbstsicherheit ohne Arroganz und Übermut. Man ist objektiv und unparteiisch, zeigt ein ruhiges Auftreten und lässt sich nicht von Gefühlen und äusseren Faktoren beeinflussen. Kampfrichter:innen sind konzentriert, aufmerksam und körperlich fit. Teamfähigkeit ist ebenso wichtig wie das Bestreben, stets zu lernen und seine Fähigkeiten weiter zu entwickeln.

 

Wie werde ich Kampfrichter im SJV?

Um Kampfrichter:in zu werden muss eine entsprechende Ausbildung absolviert werden. Ein:e Kandidat:in muss bei der Prüfung mindestens 18 Jahre aber maximal 45 Jahre alt sein. Man ist im Besitz des 1. Kyu und einer gültigen SJV Jahreslizenz. Detaillierte Informationen zur Ausbildung als Kampfrichter Judo resp. Ju-Jitsu befinden sich auf den Unterseiten.


Aktuelles Regelwerk IJF