1. Was ist eine SJV-Funktionärslizenz?
Wer gemäss der internen SJV-Regelung eine SJV-Funktionärslizenz erhält, bezahlt keine Lizenzgebühr. Der Zweck der Funktionärslizenz ist es, dass interne Abrechnungen verhindert werden können sowie der offizielle Charakter der SJV-Funktionäre unterstrichen wird.
2. Wer erhält eine SJV-Funktionärslizenz?
Eine SJV-Funktionärslizenz steht in direkter Verbindung mit einer strategischen oder operativen Verantwortung im Rahmen des SJV. Entsprechend wird allen SJV-Abteilungsleitern, SJV-Unterabteilungsleitern und Mitgliedern der SJV Organe gemäss SJV Organigramm (siehe https://sjv.ch/verband/sjv/organisation) eine Funktionärslizenz zugestellt.
3. Wer erhält Zugang zur Mitgliederverwaltung?
Alle Vereinspräsidenten sowie weitere, ausgewählte Vereinsadministratoren. Die Zugangsberechtigung für Vereinsadministratoren wird durch den jeweiligen Vereinspräsidenten/Vereinspräsidentin im SJV Extranet erteilt.