Angepasstes Muster-Schutzkonzept
Der Schweizerische Judo & Ju-Jitsu Verband (SJV) informiert über das angepasste Schutzkonzept und die neue Schutzgrafik von Swiss Olympic
Das angepasste Muster Schutzkonzept sowie eine neue Version der Grafik mit den geltenden Schutzmassnahmen von Swiss Olympic stehen online zur Verfügung. Beide Dokumente sind in Absprache von Swiss Olympic mit dem BAG und dem BASPO erarbeitet worden. Sie sind auch auf der Website von Swiss Olympic zu finden.
- Schutzkonzepte
- Grafik als PDF: DE | FR | IT
Im Vergleich zu den früheren Versionen gibt es einige Anpassungen. So gilt künftig ein Abstand von 1,5 Metern, statt wie zuvor 2 Meter. Die Regel, wonach pro Trainingspaar 10m² Trainingsfläche bereitgestellt werden muss, entfällt. Aufgehoben ist auch das Verbot von Wettkämpfen für Sportarten mit engem Körperkontakt.
Seit Montag, 22. Juni 2020 dürfen Sportveranstaltungen mit bis zu 1’000 Personen stattfinden. Sofern es zu keiner Durchmischung der Zuschauer mit den Sportlern kommt, sind auch bis je 1’000 möglich. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Eine Durchmischung dieser Gruppen ist nicht erlaubt. Kann innerhalb dieser Gruppen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, empfiehlt sich gemäss BAG zudem das Tragen einer Schutzmaske. Gilt bei einer Veranstaltung jedoch eine generelle Maskenpflicht und/oder kann die Abstandsregelung (1,5m) durchgehend eingehalten werden, kann die Aufteilung auf Gruppen und die Erfassung der Personendaten verzichten werden. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Gesundheitsbehörden.
Es gilt zu beachten, dass die Kantone die Obergrenze von Anwesenden an Veranstaltungen reduzieren können. Weitere Informationen zu den geltenden Vorgaben finden Sie auch auf der Website des BAG.
Wir wünschen allen gute Gesundheit!