Ausgeweitete Maskenpflicht
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Corona Virus ergriffen.
Ab 19. Oktober 2020 muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen, e.g. Kirchen, Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Museen, Bibliotheken, Kinos etc, eine Maske getragen werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst.
Die Anzahl der positiven Covid-19 Tests ist in den letzten Tagen in der Schweiz stark angestiegen. Auch die Zahl der Hospitalisierungen nimmt zu. Ziel der neuen landesweiten Massnahmen von Bund und Kantonen ist, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und einer Ueberlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten entgegenzuwirken. Ziel ist auch, den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können. Trotz der Einschränkungen soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können.
Diese Maskenpflicht gilt auch für die Eingangs- und Garderobenräume von Dojos und Sportanlagen und Fitnesszentren. Die Clubs und Schulen sollen daher bitte ihre Schutzkonzepte dementsprechend anpassen. Die Maske kann nur für das Training auf der Tatami abgelegt werden.
Bitte bringt die Masken korrekt an. Auf der Website von der BAG oder im Internet sind die Anleitungen dafür auffindbar.
Des weiteren sollen die bisher bekannten Massnahmen, e.g. Führen von Contact Tracing Listen, regelmässige Anwendung von Desinfektionsmitteln, konsequente Einhaltung eines Abstandes von 1.5m abseits der Tatami, Auffüllung der Selbstdeklaration, Führen von konstanten Trainingsgruppen etc, aufrecht erhalten bleiben.
Bitte bleibt gesund.