COVID-19 Verordnungen des Bundesrates vom 13. Januar 2021
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.
Der Bundesrat hat heute nachmittag (13. Januar) zum einen die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: unter anderem bleiben Sport- und Wellnessanlagen, Freizeiteinrichtungen und Kulturbetriebe etc bis Ende Februar 2021 geschlossen.
Mit solchen Massnahmen sollen die hohen Ansteckungszahlen reduziert und der Verbreitung der noch viel ansteckenderen Virus Varianten konterkariert werden, damit wir eine dritte Welle vermeiden.
Judo und Ju-Jitsu als Kontaktsportarten sind weiterhin untersagt. Ausgenommen von den Schliessungen und diesen Massnahmen sind die Trainings für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag. Verboten bleiben weiterhin Wettkämpfe. Für den Leistungssport gelten Spezialregelungen. Somit bleiben die bisherigen Massnahmen bestehen.
Bitte beachtet auch die kantonalen Massnahmen, die möglicherweise angesichts der besonderen Lage strikter sind und deshalb einzuhalten sind.
Wir wünschen allen viel Durchhaltevermögen und gute Gesundheit!