Maskenpflicht an Primarschulen – Empfehlung des SJV
Nach Corona Ausbrüchen an Schulen wird die Maskenpflicht an Primarschulen eingeführt. Der SJV empfiehlt diese Maskenpflicht schweizweit auch im Training anzuwenden
Im Kanton Basel Land tragen die Primarschüler ab der 5. Klasse schon eine Maske. Im Kanton Zürich wird die Maskenpflicht ab der 4. Klasse der Primarschule ab 25. Januar 2021 eingeführt. Diese Maskenpflicht gilt im Klassenraum und Schulgebäude sowie auf dem Schulareal.
Mit dieser Massnahme soll der Verbreitung der neuen auftretenden Varianten des Corona Virus entgegnet werden, die vermutlich leichter übertragbar sind. Daher wäre die Einstellung des Trainingsbetriebes sinnvoll, um die Wirkungen der Maskenpflicht, die schon in einigen Kantonen eingeführt ist, zu unterstützen.
Auch wenn diese Maskenpflicht nicht in allen Kantonen eingeführt ist und der Trainingsbetrieb aufrecht erhalten bleibt, empfiehlt der SJV den Vereinen/Schulen, das Tragen der Masken in den Judo und Ju-Jitsu Trainings (unter 16 Jahren) einzuführen.
Bitte bleibt gesund.