Stabilisierungspaket 2021 (Phase 1)
Der SJV ruft die System-relevanten Elemente des Schweizer Judo & Ju-Jitsu Sports inkl. autonome Sektionen des SJV zur Meldung von COVID-19 bedingten Schäden dieses Jahres auf
Die pandemierechtlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 wirken sich nachteilig auf den Sport aus. Zur Verhinderung einer nachhaltigen Schädigung der stark vom Ehrenamt geprägten Schweizer Sportstrukturen sowie weiteren negativen Folgen der Pandemie auf den Schweizer Sport hat das Parlament in der Wintersession 2020 CHF 100m für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Mit dem Nachtrag zum Voranschlag 2021 hat das Parlament weitere CHF 50m zur Verwendung für den Breitensport und die Nachwuchsförderung gesprochen. Mit diesen Beiträgen sollen die für den Sport relevanten Strukturen mitsamt einer qualitativ und quantitativ guten Sportförderung bewahrt und stabilisiert werden.
Dem SJV steht davon auch ein maximaler Richtwert 2021 von mehr als CHF 3.5m zur Verfügung und hat letzte Woche die System-relevanten Elemente des Schweizer Judo & Ju-Jitsu Sports inkl. autonome Sektionen des SJV über die Meldung von COVID-19 bedingten Schäden dieses Jahres informiert, cf. beigefügte zip.files. Diese sollen ihre Schadensmeldung für die Phase 1 bis 23. Mai 2021 beim SJV einreichen.
Über die Phase 2 des Stabilisierungspaketes 2021 und die entsprechende Schadensmeldung informiert der SJV zur gegebenen Zeit.